Motorinbetriebnahme

Damit Ihr lange Freude am erworbenen Motor habt, sollte unbedingt dieses Merkblatt gelesen
werden! Denn 90% der Schäden resultieren aus einer falschen Inbetriebnahme des Motors.
Bevor der neue Motor gestartet, wird sind alle Dichtungen / Simmeringe persönlich nach zu
kontrollieren. Die Motorentechnik und das Dichtungsprinzip sind Konstruktionen der 50er
Jahre. Es wird empfohlen Dichtungen mit Motorsilikon nachzubessern, um eine bessere
Abdichtung zu erzielen. Auf die Dichtigkeit von Kurbelwellensimmeringen können wir keine
Gewährleistung übernehmen, dieses liegt am Konstruktionsprinzip des Motors und wir haben
darauf keinen Einfluss.

Vor dem ersten Motorlauf ist der Öldruck vorzuprimern. Dazu ist mit Hilfe einer Welle direkt
auf die Arbeitswelle der Ölpumpe (Zündverteiler muss dazu raus sein) zu gehen und diese
anzutreiben. Ventildeckeln entfernen, damit man sehen kann, dass aus allen Stößelstangen
bzw. Kipphebeln Öl austritt. Sollte der Motor nicht vorgeprimert werden, kann es zu Schäden
am Ventiltrieb, Nockenwelle oder Kurbelwelle kommen.

Nach dem Starten soll der Motor ca. 10min bei ca. 2000 U/min laufen, damit die Nockenwelle
und Lifter richtig geschmiert werden, ansonsten kann es dort zu Schäden kommen. Bei
Motoren mit Roller-Nockenwellen mit Roller-Lifter ist dieses nicht nötig.
Nach dieser Einlaufprozedur und eventueller Probefahrt muss gleich der erste Öl- und
Ölfilterwechsel durchgeführt werden sowie die Ventileinstellung kontrolliert werden.
Es wird ein mineralisches 15W40 oder 20W50 Öl empfohlen. Ein regelmäßiger Ölwechsel ist
ebenfalls Pflicht.

Bei leistungsgesteigerten Motoren ist auf einen 100% Vergaser und Zündungseinstellung zu
achten.
Die Zündung ist korrekt einzustellen: 8-12 Grad vor OT bei Leerlauf und max. 33-35 Grad
vor OT bei 3000 U/min.

Sämtliche Standardvergaser sind für High Performance Motoren zu mager kalibriert. Es
müssen die Düsen getauscht bzw. angepasst werden. Es ist nicht ausreichend nur den CO
Wert einzustellen.
Ein zu mager eingestellter Motor und eine falsche Zündungseinstellung führen zu
Leistungseinschränkungen und Motorschäden, dieses ist nicht durch die Gewährleistung
abgedeckt.

Der Motor muss in den ersten 1000 Kilometer eingefahren werden, dieses bedeutet keinen
Lastbetrieb und nicht mehr als 3000U/min. Wenn alle diese Punkte beachtet werden, werdet
Ihr lange Freude am Motor haben.

Mängelgewährleistung Motoren und Getriebe

1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit sofort und ordnungsgemäß nachgekommen ist
(§§ 377, 378 HGB).

2. In einem Schadenfall muss – soweit nichts anderes vereinbart – uns das defekte
Bauteil unzerlegt und in eingebautem Zustand zur uneingeschränkten Begutachtung
verfügbar gemacht werden. Wir behalten uns das Recht vor, ein Gutachten durch einen
amtl. anerkannten Sachverständigen unserer Wahl erstellen zu lassen. Wird nach
Begutachtung eine Gewährleistung durch uns abgelehnt, müssen sämtliche dadurch
entstandenen Kosten vom Kunden beglichen werden.

3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Liefersache vorliegt, sind wir nach
unserer Wahl zu Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der
Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Lieferpreises.

4. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind durch einen Haftungsschaden
verursachte Folgeschäden wie beispielsweise eingelaufene Zylinderwände durch
thermisch überbeanspruchte Kolben, verdrehte Lagerschalen, blockierte Kolben oder
abgerissene Pleulstangen bei fortgeschrittenen Lagerschäden oder gerissene bzw.
verschmolzene Zylinderköpfe oder gestauchte Pleuel als Folge von
Zylinderkopfdichtungsschäden. Hier ist der Kunde angehalten, den Motor bei ersten
Verdachtsanzeichen wie Klappergeräuschen, abfallendem Öldruck, Abgasfärbungen
oder erhöhter Kühlwassertemperatur sofort abzustellen und eine qualifizierte
Fachwerkstatt oder uns einzubeziehen.

5. Sämtliche Bauteile werden mit folgender Gewährleistungsdauer geliefert: Long Block
Assemblies (Zylinderblöcke, einschließlich Kurbeltrieb mit bereits montierten
Zylinderköpfen einschließlich Ventilbetrieb): 12 Monate ohne Kilometerbegrenzung.
Arbeitszeitvergütung im Schadensfall maximal € 500,00 inklusive Mehrwertsteuer.
Als Berechnungsgrundlage gelten entsprechende Zeitvorgaben der Fahrzeughersteller.
Vergütung der Arbeitszeit, sofern von uns anerkannt, kann nur durch
Rechnungsvorlage einer anerkannten Fachwerkstatt erfolgen.

6. Short Block Assemblies (Zylinderblöcke einschließlich Kurbeltrieb): 12 Monate ohne
Kilometerbegrenzung. Arbeitszeitvergütung im Schadensfall maximal € 500,00
inklusive Mehrwertsteuer. Als Berechnungsgrundlage gelten entsprechende
Zeitvorgaben der Fahrzeughersteller. Vergütung der Arbeitszeit, sofern von uns
anerkannt, kann nur durch Rechnungsvorlage einer anerkannten Fachwerkstatt
erfolgen.
Automatikgetriebe / Schaltgetriebe : 12 Monate ohne Kilometerbegrenzung.
Arbeitszeitvergütung im Schadensfall ausgeschlossen.

7. Fahrzeuge mit nicht werkseitig montiertem Tuningzubehör bzw. nachträglich
abgeänderten Motor- bzw. Getriebebauteilen (Zylinderköpfe, Nockenwelle, Vergaser,
„Chiptuning“, nicht serienmäßigem Getriebewandler bzw. Kupplung) sowie
Fahrzeuge, welche nicht in erster Linie der reinen, alltäglichen Personenbeförderung
dienen sind von jeglicher Gewährleistung auf Motor oder Getriebe ausgeschlossen.
„High Performance“ Motoren und Getriebe sowie zweckentfremdete Motoren und
Getriebe (beispielsweise PKW Motoren in Booten oder Segelflugwinden) sind von
jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.

8. Die Gewährleistung gilt außerdem als erloschen, wenn nicht sämtliche Punkte der
Einbauvorschriften eingehalten wurden und die Wartungsintervalle nicht strikt
eingehalten wurden und anhand detaillierter Rechnungen nachgewiesen werden
können.

9. Die Gewährleistung bezieht sich ferner nur auf Leistungen bzw. Entgelte, welche in
diesen Gewährleistungsbedingungen detailliert aufgeführt sind. Ausgeschlossen
hiervon sind Folgekosten für ebenso beschädigte Fahrzeugteile, zum fachgerechten
Einbau zusätzlich benötigter Ersatzteile sowie allgemeine Werkstoffe, Mehrkosten für
Ein- und Ausbauarbeiten, Kosten für Diagnose, Abschlepp-, Bergungs- sowie
Überführungskosten, Nutzungsentschädigungen, Mietwagenansprüche oder
Schadenersatzansprüche jeglicher Art. Rechte Dritter können nicht anerkannt werden.

10. Schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner
Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung
(eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen.
Wir haften nur für eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur
bei vorsätzlicher Vertragsverletzung. Jedoch ist auch in diesen Fällen die
Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.